Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung und den Verkauf von Wasserspendern, Zubehör und Verbrauchsmaterial sowie damit verbundene Serviceleistungen zwischen der Gastro Service Winkels e. K., Adolf-Dembach-Straße 22g, 47829 Krefeld (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, in Broschüren und Preislisten sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot – in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder durch Unterzeichnung der Miet- bzw. Kaufvereinbarung zustande.
§ 3 Leistungen bei Miete
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden den vereinbarten Wasserspender für die Dauer der Mietzeit zum Gebrauch. Im Mietpreis enthalten sind:
- Installation einschließlich Anfahrt,
- jährliche Wartung einschließlich Filterwechsel,
- Störungsbeseitigung einschließlich der erforderlichen Ersatzteile, soweit die Störung nicht vom Kunden zu vertreten ist.
(2) Der Anbieter beginnt mit der Störungsbeseitigung vor Ort innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung, gerechnet in Werktagen (Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage ausgenommen).
(3) Nicht im Mietpreis enthalten sind Verbrauchsmaterialien wie CO₂-Zylinder, Flaschen und Becher sowie Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung, Eingriffe Dritter oder vom Kunden zu vertretende Beschädigungen erforderlich werden; diese werden gesondert berechnet.
(4) Voraussetzung für Installation und Betrieb sind ein geeigneter Trinkwasseranschluss (3/4″), ein Stromanschluss (230 V) sowie – je nach Modell – ein Abwasseranschluss oder Abwasserbehälter am Aufstellort. Diese stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Sofern vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden ein Gerät für 14 Tage kostenlos zur Verfügung. Sämtliche Kosten der Testphase trägt der Anbieter – insbesondere Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abholung. Dem Kunden entstehen keine Kosten.
(2) Erklärt der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keine Übernahme in einen Miet- oder Kaufvertrag, holt der Anbieter das Gerät auf eigene Kosten wieder ab. Ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag findet nicht statt.
§ 5 Mietzeit und Kündigung
(1) Die Mietzeit beträgt nach Wahl des Kunden 36, 48 oder 60 Monate und beginnt mit der betriebsbereiten Installation des Geräts.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate.
(3) Eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags ist möglich. Die Voraussetzungen sowie eine etwaige Ausgleichszahlung richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrags.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Vertragsende baut der Anbieter das Gerät ab und holt es ab; der Kunde gewährt hierzu Zugang.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Miete wird monatlich im Voraus berechnet und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Kaufpreise sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); hinzu kommt die gesetzliche Verzugskostenpauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Mietverträgen ist der Anbieter berechtigt, die Miete frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, soweit sich seine Kosten für Geräte, Ersatz- und Verbrauchsteile, Filter, CO₂, Energie, Transport oder Löhne verändern. Die Anpassung ist der Höhe nach auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt; Kostensenkungen berücksichtigt der Anbieter in gleicher Weise. Der Anbieter teilt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit.
§ 7 Pflichten des Kunden (Miete)
- Das Mietgerät pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß (Ausgabe von Trinkwasser) zu nutzen,
- Störungen, Beschädigungen oder Verluste unverzüglich zu melden,
- keine eigenen Reparaturen oder Eingriffe vorzunehmen und Wartungen nur durch den Anbieter durchführen zu lassen,
- dem Anbieter für Installation, Wartung und Störungsbeseitigung während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu gewähren,
- den Aufstellort nur nach Abstimmung mit dem Anbieter zu verändern,
- CO₂-Zylinder gemäß den Sicherheitshinweisen zu lagern und zu handhaben.
§ 8 Eigentum und Gefahrtragung
(1) Mietgeräte bleiben während der gesamten Mietzeit Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf sie weder veräußern, verpfänden noch Dritten überlassen. Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Bei Kaufverträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt).
(3) Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust des Mietgeräts, soweit er dies zu vertreten hat. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei Miete leistet der Anbieter Gewähr für den vertragsgemäßen Zustand des Geräts während der Mietzeit im Rahmen der in § 3 beschriebenen Leistungen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Beim Kauf beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Geräte 12 Monate ab Lieferung; die gesetzlichen Regelungen zu Rückgriffsansprüchen und zur Haftung nach § 10 bleiben unberührt.
(3) Voraussetzung der Gewährleistung beim Kauf ist die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen jährlichen Wartung durch den Anbieter oder durch BRITA.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – Krefeld.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.